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Gesetzgebung

Die Klinik Stellart bietet Unfruchtbarkeitsbehandlungen in Übereinstimmung mit den Kenntnissen der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft an. Sie hält sich strikt an die Vorschriften und Regelungen der nationalen und europäischen Institutionen und erfüllt damit alle notwendigen Voraussetzungen, die für die Behandlung von Unfruchtbarkeit erforderlich sind.

Die Bedingungen, unter denen Methoden der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden können, sind im Gesetz Nr. 373/2011 Slg. über spezifische Gesundheitsdienstleistungen und im Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die öffentliche Krankenversicherung und über Änderungen und Ergänzungen einiger damit verbundener Gesetze festgelegt.

Betriebsgenehmigung

Stellart s.r.o. ist Inhaber einer Genehmigung für den Betrieb einer Gewebeeinrichtung, die vom Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle (SUKL) gemäß der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie gemäß dem Gesetz Nr. 296/2008 Slg. über die Qualitätssicherung und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen zur Verwendung beim Menschen und der Verordnung Nr. 422/2008 Slg. zur Festlegung detaillierterer Anforderungen an die Qualitätssicherung und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen zur Verwendung beim Menschen erteilt wurde.

Betriebsgenehmigung im PDF-Format (EN)

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Copyright 2024 Stellart s.r.o.

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